Gemäß Artikel 24 der Verfassung des Landes Brandenburg hat jeder ein Petitionsrecht:
"Jeder hat das Recht, sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Anregung, Kritik und Beschwerde an den Landtag, die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften und jede sonstige staatliche oder
kommunale Stelle zu wenden. Es besteht Anspruch auf Bescheid in angemessener Frist."
Gemeinde Glienicke/Nordbahn vCard
Hauptstraße 19
16548 Glienicke/Nordbahn
Der Bezirk Reinickendorf von Berlin widmet sich den Petitionen der Reinickendorfer im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden. An die Bezirksverordnetenversammlung gerichtete Eingaben und Beschwerden (sogenannte “Petitionen”) werden thematisch in den jeweiligen Ausschüssen beraten.
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Eichborndamm 215-239
13437 Berlin
Gerne können Sie Ihre eigene Petition an die Gemeinde Glienicke oder den Bezirk Reinickendorf von Berlin richten. Sie können aber auch unsere Musterpetition verwenden. Einfach ausdrucken, das
Datum, Name, Straße, Hausnummer und die Unterschrift ergänzen und abschicken.
Das Schreiben hat folgenden Inhalt:
"Die gegenwärtige Verkehrssituation in der (Alten) Schildower Straße und
Lessingstraße/Elsestraße und damit verbundenen Straßen in Glienicke und Berlin ist
hinsichtlich des Verkehrsaufkommens, massiver Geschwindigkeitsübertretungen, der
Lärmbelastung und damit einhergehender Gefahren des Straßenverkehrs nicht länger
hinnehmbar!
Ich fordere Sie aus diesen Gründen auf folgende Maßnahmen umzusetzen:
Ich fordere wirksame Verkehrsberuhigungsmaßnahmen mit messbaren Ergebnissen! Bitte nehmen Sie Stellung zu meinem Anliegen!"
Alle die die Schreiben in Ihrem Sinne noch verändern wollen, können hier die Word-Versionen herunterladen:
Abgesprungene Radkappen - alle von der Schildower Straße und angrenzenden Straßen