Verkehrsgutachten von Prof. Orthmann

Verkehrsgutachten von 2019

Verkehrsgutachten 2.0

 

Am 14.11. präsentierte Prof. Ortmann in der Sitzung des Verkehrsausschusses Reinickendorf das Verkehrsgutachten 2.0.

Dieses Gutachten basiert auf umfangreichen Verkehrserhebungen der Polizeidirektion 1 in dem Zeitraum 2018/2019.

Mittels eines Seitenradargerätes wurden folgende anonymen Verkehrsdaten erhoben: Datum, Uhrzeit, Fahrtrichtung, Länge des Fahrzeuges und Geschwindigkeit.

Es wurde an insgesamt 27 Werk- und Wochentagen rund um die Uhr gezählt.

Insgesamt wurden 77.009 KFZ-Fahrten ausgewertet.

Prof. Ortmann hat alle diese amtlichen Zahlen ausgewertet und kam zu folgendem Ergebnis:

1.      Das Verkehrsaufkommen liegt sogar noch über den Werten, welche die Bürgerinitiative im Juni 2018 in Eigeninitiative erfasst hat.

2.      Es wurde für einen durchschnittlichen Werktag ein Verkehrsaufkommen von 6.403 Kraftfahrzeugen ermittelt. Diese Belastung entspricht derjenigen einer Hauptverkehrs- oder Verbindungsstraße und nicht einer Wohnstraße mit nur ca. 4 m effektiv nutzbarer Fahrbahnbreite (zwischen den parkenden Fahrzeugen)

3.      Die Schildower Straße ist an etwa 8 Stunden am Tag verkehrstechnisch völlig überlastet

4.      In der Spitzenstunde von 7.00 h – 8.00 h  fahren durchschnittlich700 Fahrzeuge durch das Waldseeviertel. Das heißt, durchschnittlich braust alle 5,2 Sekunden ein Kraftfahrzeug durch das reine Wohngebiet.

5.      Hinzu kommt eine hohe Zahl an Geschwindigkeitsüberschreitungen, die ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Gemäß Bußgeldkatalog kamen theoretisch täglich folgende Verstöße zustande:

 

Schildower Straße 41

Geschwindigkeit 1-30 km/h                               132

Geschwindigkeitsüberschreitungen gesamt:     3.130

Bußgeld im Bereich von € 15 - € 35:                 2.615

Bußgeld im Bereich von € 80 - € 100:                  457   grobe Verstöße

Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot          58   Fahrverbote

 

Das entspricht einem durchschnittlichen theoretischen täglichen Bußgeld von ca. € 112.825!!
Nur 132 Fahrzeuge haben sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten

 

Hermsdorfer Damm 246

Geschwindigkeit 1-30 km/h                                59

Geschwindigkeitsüberschreitungen gesamt:     3.083

Bußgeld im Bereich von € 15 - € 35:                 2.491

Bußgeld im Bereich von € 80 - € 100:                  532   grobe Verstöße

Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot           60   Fahrverbote

 

Das entspricht einem durchschnittlichen theoretischen täglichen Bußgeld von ca. € 115.890!!
Nur 59 Fahrzeuge haben sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten

Die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug am Hermsdorfer Damm 93 km/h und in der Schildower Straße 92 km/h!!

Diese Zahlen unterstreichen die Verkehrsüberlastung und das Verkehrsrowdytum im Waldseeviertel. In Verbindung mit Vorfahrtsmissachtungen und aggressivem Fahrverhalten ergeben sich systematische Unfall-Gefahren im Straßenverkehr, wie durch einen Motorradunfall im Juni und einen Fahrradunfall kürzlich im November

 

Fazit:

 

Wir fordern vom Bezirk verkehrstechnische Maßnahmen, um den Durchgangsverkehr aus den umliegenden Gemeinden nicht mehr durch die Nebenstraßen des Waldseeviertels rasen zu lassen.


Verkehrsgutachten 2018 erstellt!

Fünfzehn Anwohner haben sich zusammengetan und haben am 13. Juni 2018 insgesamt 34 Stunden lang die motorisierten Kraftfahrzeuge auf den umliegenden Straßen gezählt. Prof. Dr. Ortmann hat auf der Grundlage dieser Verkehrserhebung ein 72-seitiges Verkehrsgutachten erstellt.

 

Die Ergebnisse der eigenen Verkehrserhebung decken sich mit den Ergebnissen der amtlichen Verkehrserhebungen der Gemeinde Glienicke. Die zehn wichtigsten Erkenntnisse des Gutachtens sind in der Zusammenfassung:

  1. Der wunderschöne Waldsee in Hermsdorf ist ein schützenswerter Ruheort.
  2. Es gibt einen Verkehrskonflikt am Waldsee. Fußgänger, insbesondere Kinder und ältere Mitbürger, können im Berufsverkehr aufgrund von Kolonnenfahrten kaum die Straße überqueren. Im Begegnungsverkehr müssen Kraftfahrzeuge nach Möglichkeit in Parklücken einscheren, was von ungeduldigen Fahrern mit Hupen und Beschimpfungen quittiert wird. Die Aggressionen im Straßenverkehr ängstigen die Anwohner.
  3. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt06) ist die Schildower Straße zwischen Landesgrenze und Waldsee eine kleine Wohnstraße mit einer Kapazität von bis zu 400 Kfz/h.
  4. In der Spitzenstunde am Vormittag wurden am Waldsee 592 Fahrzeuge in Richtung Berlin und am Nachmittag 397 Fahrzeuge in Richtung Brandenburg gezählt. Durch den Durchgangsverkehr ist insbesondere die Schildower Straße, baulich bedingt, überlastet.
  5. Gemäß dem Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) des Berliner Senats sind die Straßen im Waldseeviertel weder Verbindungsstraßen noch Ergänzungsstraßen. Die Wohnstraßen im Quartier sollen demnach keine übergeordnete Verkehrsbedeutung haben. Tatsächlich werden Ortsfremde per Satellitennavigation durch das Waldseeviertel geleitet.
  6. Zwei Drittel des Durchgangsverkehrs zwischen Glienicke und Reinickendorf fährt durch das Waldseeviertel, nur ein Drittel benutzt die Hauptverkehrsstraßen (K6501 und B96). Der faktische Verkehrsfluss widerspricht dem Nutzungsanspruch der betroffenen Straßen.
  7. Insgesamt fahren täglich mehr als 6.000 Kraftfahrzeuge direkt am Waldsee vorbei.  Der Durchgangsverkehr stößt am Ufer des Waldsees jährlich so viel Kohlendioxid aus, wie Wasser in den See hineinpasst. Die ausgestoßenen Stickoxide werden zu Nitraten und dienen als Dünger für Algen. Somit begünstigen die Autoabgase des Durchgangsverkehrs am Ufer des Waldsees das ökologische Umkippen des Sees.
  8. Die qualitative Analyse der Verkehrssituation für die Bundestraße B96 hat gezeigt, dass der gesamte Durchgangsverkehr zwischen Reinickendorf und Glienicke sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag auf der Bundesstraße B96 leistungsfähig abgewickelt werden kann. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass die Schaltungen der Lichtsignalanlagen angepasst werden. Bauliche Erweiterungen der Knotenpunkte sind nicht notwendig.
  9. Auch die Kreisstraße K6501 in Glienicke kann den gesamten Durchgangsverkehr zwischen Glienicke und Reinickendorf sowohl vormittags als auch nachmittags aufnehmen. Zur Abwicklung des gesamten Verkehrs am Nachmittag muss die Ampelschaltung am Knotenpunkt K6501/B96 nicht verändert werden. Denn der zusätzliche Rechtsabbiegeverkehr von der B96 in Richtung Schildow ist vollkommen unkritisch. Ein Rückstau in Berlin ist weder am Nachmittag noch am Vormittag zu erwarten.
  10. Die Gemeinde Glienicke/Nordbahn hat ein festes Interesse an der Wahrung des Status Quo, damit ihr eigenes Streckennetz entlastet wird.

Das Gutachten wird in nächster Zeit Gegenstand der Diskussion in den zuständigen Ausschüssen werden.


§ 1 StVO Grundregeln

Detailierte Präsentation des Verkehrsgutachtens

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